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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Dokument definiert die wichtigsten allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Bustickets an Busbahnhöfen und anderen Verkaufsstellen sowie für den Online-Verkauf.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Bustickets regeln die Rechte und Pflichten der Fahrgäste, bzw. der Unternehmen/Personen, die Bustickets kaufen, und der Beförderer bzw. Unternehmen/Personen, die Bustickets in ihrem Namen verkaufen. 

Artikel 1 

Dieses Dokument definiert die wichtigsten allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Bustickets an Busbahnhöfen und anderen Verkaufsstellen sowie für den Online-Verkauf.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Bustickets regeln die Rechte und Pflichten der Fahrgäste, bzw. der Unternehmen/Personen, die Bustickets kaufen, und der Beförderer bzw. Unternehmen/Personen, die Bustickets in ihrem Namen verkaufen.

Artikel 2 

Bustickets können an Busbahnhöfen und anderen Verkaufsstellen (Reiseagenturen, Einzelhandelsgeschäfte usw.) sowie über den Internetverkauf gekauft werden. Wenn ein Fahrgast am Busbahnhof ein Busticket kauft, bezahlt er beim Kauf auch den Bahnhofsservice.

Fahrgäste mit per Online-Verkauf besorgten Bustickets, die den Busbahnhof als Abfahrtsort gewählt haben, sind verpflichtet, den Betrag der Bahnhofsleistung zu bezahlen, um den Busbahnhof für Reisezwecke zu nutzen. 

Fahrgäste mit Rückfahrkarten sind verpflichtet, diese an der Verkaufsstelle einzuchecken oder einen Online-Check durchzuführen, wenn alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Fahrgastbegleiter sind verpflichtet, ein Bahnsteigticket für den Eintritt in den Bereich der Abfahrtsbussteige zu kaufen. 

Die Preise für Bahnhofsservice, Einchecken von Bustickets und Bahnsteigticketpreise können sich ändern und richten sich nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

Artikel 3 

Beim Kauf eines Bustickets sind die Fahrgäste verpflichtet, die auf dem Busticket angegebenen Informationen zu überprüfen und sich im Falle einer Reklamation unverzüglich an den Verkäufer zu wenden. Handelt es sich um einen Online-Kauf, so sind sie verpflichtet, in der auf der Verkaufsplattform angegebenen Weise Kontakt aufzunehmen. Solche Beschwerden werden sofort berücksichtigt, während verspätete Beschwerden nicht berücksichtigt werden.

Artikel 4 

Beim Kauf eines internationalen Bustickets werden die Fahrgäste nach ihrem Vor- und Nachnamen gefragt, um diese in das System einzugeben und auf das Busticket zu drucken. Zusätzlich zu diesen Pflichtangaben kann man von den Fahrgästen auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern als Pflichtangabe verlangen. Wenn die Fahrgäste sich bereit erklären, nicht obligatorische Informationen zur Verfügung zu stellen, wird davon ausgegangen, dass sie diese freiwillig für Werbeanlässe gegeben haben, d. h. für den möglichen Empfang bestimmter Werbeinhalte, die die Verkaufsstelle oder der Spediteur senden kann (SMS- oder E-Mail-Nachrichten). 

Artikel 5 

Fahrgäste können innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Bustickets die Abfahrtszeit auf die nächste Abfahrtszeit desselben Beförderers verschieben, und zwar am selben oder an einem anderen Tag, je nach Wunsch.

Für ein solches Busticket wird dem Fahrgast im Namen der Verwaltungskosten ein Geldbetrag von 10% des Busticketpreises in Rechnung gestellt und dafür wird ein neues Busticket ausgestellt. Sollte es zwischenzeitlich zu einer Preisänderung des Bustickets kommen, wird dieses zum neuen Preis miteingerechnet.

Für die Gültigkeitsdauer eines Einzeltickets/eines Rückfahrt-Tickets nimmt man als Beginn der Gültigkeit die Abfahrtszeit der Buslinie gemäß dem Fahrplan, für den das Busticket ursprünglich gekauft wurde, was bei dieser Gelegenheit ausdrücklich auf dem Busticket angegeben werden sollte.

Das Busticket kann nicht über diese Frist hinaus verlängert werden.

Artikel 6 

Der Busbahnhof oder eine andere berechtigte Verkaufsstelle ist nicht verpflichtet, das Geld vom gekauften Ticket an den Fahrgast zurückzuerstatten, wenn sich dieser zur Abfahrt des Busses verspätet, noch ist sie verpflichtet, für ihn das Ticket zu tauschen, damit er dadurch ein Ticket für eine andere Abfahrt besorgen kann.

Artikel 7

Der Busbahnhof oder eine andere autorisierte Verkaufsstelle ist verpflichtet, die Stornierung des Tickets durch den Fahrgast zu akzeptieren, wenn der Fahrgast das Busticket am Busbahnhof oder an einer anderen Verkaufsstelle spätestens 2 Stunden vor der Fahrt auf inländischen Linien oder 6 Stunden vor der Abfahrt auf internationalen Linien zurückgibt. Nach Ablauf dieser Frist können Tickets nicht zurückgegeben werden, außer in Ausnahmefällen, wofür ein schriftlicher von einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft auszustellender Auftrag erforderlich ist. 

Für den Fall, dass sich der Fahrgast innerhalb dieses Zeitraums meldet, behält die Verkaufsstelle 10% des Gesamtfahrkartenpreises und den Betrag der Bahnhofsdienstgebühr als Bearbeitungskosten ein.

Wenn der Fahrgast mit dem Rückfahrt-Ticket reist und die Rückfahrt nicht in Anspruch nimmt, wird das Busticket in diesem Fall ungültig und das Geld dafür kann nicht zurückerstattet werden, außer im Falle eines Fehlers des jeweiligen Beförderers (Stornierung der Abfahrt, Fehlfunktion usw.). Nur in oben genannten Fällen wird der Betrag vom Rückfahrtsteil des Ticketpreises an den Fahrgast zurückerstattet (die Differenz zwischen dem Preis des Rückfahrttickets und des Einzeltickets). 

Artikel 8

Die Fahrgäste haben Recht auf Rückerstattung, d. h. der Busbahnhof ist verpflichtet, das Geld für das gekaufte Busticket in voller Höhe, einschließlich des Preises des Bahnhofsdienstes und der Platzreservierung, zurückzuerstatten, wenn dies durch das Verschulden des Beförderers (Absage der Abfahrt, Panne usw.), Straßensperren sowie durch die anderen unvorhergesehenen Situationen verursacht wurde, die als höhere Gewalt angesehen werden können.

Artikel 9

Alle zurückgegebenen Bustickets werden unter den in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen an der Verkaufsstelle in der vorgeschriebenen Weise archiviert. 

Artikel 10

Alles, was nicht durch diese Allgemeinen Regeln über den Ticketverkauf geregelt ist, unterliegt den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes der Föderation Bosnien und Herzegowina ("Amtsblatt der Föd. BiH" Nr. 2/10), des Gesetzes über den internationalen und innerstaatlichen Straßenverkehr von Bosnien und Herzegowina ("Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina" Nr. 1/02 und 14/03), sonstigen Vorschriften, der Verordnung über den Betrieb von Busbahnhöfen und sonstigen Regelwerken des Unternehmens. 

Artikel 11

Änderungen der Allgemeinen Regeln über den Ticketverkauf erfolgen nach dem für ihre Annahme vorgesehenen Verfahren. 

Artikel 12 

Am Tag des Inkrafttretens der Allgemeinen Regeln über den Ticketverkauf finden die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Busbahnhöfe von Centrotrans-Eurolines d.d., vom 25. Februar 2011, sowie alle anderen Richtlinien, die diesen Bereich regeln, keine Anwendung mehr.